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Vertragsversion 03.09.2026
Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen (B2B)
für die selbst gehostete Software Quesvanta
Anbieter: Marcus Weise, Lindenstr. 22, 16845 Segeletz, E-Mail: software@quesvanta.de
Ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Kein Verkauf an Verbraucher.
§ 1 Geltungsbereich und Kundenkreis
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen (nachfolgend "Bedingungen") gelten für die entgeltliche Überlassung der Software Quesvanta einschließlich der bei Vertragsschluss einbezogenen Dokumentation und der nach diesen Bedingungen geschuldeten Aktualisierungen, soweit der Vertrag unmittelbar mit dem Anbieter über quesvanta.de geschlossen wird.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde bestätigt vor Abgabe seiner Bestellung, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt. Handelt eine Person für ein Unternehmen oder eine andere Organisation, versichert sie, hierzu vertretungsberechtigt zu sein.
Stellt sich vor Annahme der Bestellung heraus, dass der Kunde als Verbraucher handelt oder unrichtige Angaben zu seinem geschäftlichen Status gemacht hat, kann der Anbieter die Bestellung ablehnen. Zwingende Verbraucherrechte werden durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
§ 2 Vertragsgegenstand und Begriffe
Quesvanta ist eine zur Installation auf einer vom Kunden verantworteten Serverumgebung bestimmte, selbst gehostete Software für die Erstellung, Durchführung und Auswertung von Befragungen. Hosting, Installation, Einrichtung, Datenmigration, Wartung und individuelle Beratung sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Maßgeblich für Funktionsumfang, Kompatibilität, Systemvoraussetzungen, Lizenzvariante und gegebenenfalls zusätzlich enthaltene Leistungen sind die Produktbeschreibung und die Bestellübersicht in der bei Vertragsschluss angezeigten Fassung sowie die Bestellbestätigung. Bei Widersprüchen gehen individuelle Vereinbarungen, Bestellbestätigung und Produktbeschreibung in dieser Reihenfolge diesen Bedingungen vor.
Eine "produktive Installation" ist eine betriebsbereit eingesetzte, technisch und organisatorisch eigenständige Installation der Software mit einem eigenen produktiven Datenbestand. Eine weitere parallel betriebene Installation oder eine weitere eigenständige produktive Datenbank gilt als zusätzliche produktive Installation.
Eine "Testinstallation" darf ausschließlich zur internen Entwicklung, Prüfung, Schulung oder Ausfallsicherung verwendet werden und nicht dauerhaft produktiv oder als öffentlich angebotener Dienst betrieben werden. Eine nicht lauffähig vorgehaltene Sicherungskopie ist keine zusätzliche Installation.
§ 3 Systemvoraussetzungen und bestimmungsgemäße Nutzung
Der Kunde prüft vor der Bestellung, ob seine Serverumgebung die in der Produktbeschreibung genannten Systemvoraussetzungen erfüllt. Der Kunde ist für Auswahl, Bereitstellung, Betrieb, Absicherung und Aktualisierung seiner Server-, Netzwerk- und Endgeräteumgebung verantwortlich.
Die Software ist nicht für die Steuerung sicherheitskritischer Anlagen, medizinische Diagnosen oder Behandlungen, Notfallkommunikation oder sonstige Anwendungen bestimmt, bei denen eine Fehlfunktion unmittelbar zu Gefahren für Leben, Gesundheit oder wesentliche Sachwerte führen kann. Eine solche Nutzung bedarf einer ausdrücklichen individuellen Vereinbarung.
Selbst-Hosting allein gewährleistet keine datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Konformität des Einsatzes. Der Kunde bleibt für die konkrete Konfiguration und Nutzung der Software sowie die von ihm verarbeiteten Inhalte und Daten verantwortlich.
§ 4 Bestellvorgang und Vertragsschluss
Die Darstellung der Software auf der Website ist kein bindendes Vertragsangebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.
Vor Abgabe der Bestellung erhält der Kunde eine Bestellübersicht mit Produkt, Lizenzumfang, Gesamtpreis und gegebenenfalls ausgewiesener Umsatzsteuer. Er kann Eingabefehler berichtigen, bevor er die Zahlung bei PayPal verbindlich bestätigt. Die Bedingungen stehen ihm vor der Bestellung in speicherbarer Form zur Verfügung.
Indem der Kunde die erforderlichen Angaben macht, seinen Unternehmerstatus bestätigt, diesen Bedingungen zustimmt und die Zahlung in der PayPal-Oberfläche verbindlich bestätigt, gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags ab.
Der Anbieter nimmt das Angebot an, indem er die von PayPal autorisierte Zahlung serverseitig erfolgreich erfasst (Capture) oder dem Kunden die Software und den Lizenzschlüssel bereitstellt, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Der Anbieter sendet dem Kunden unverzüglich eine elektronische Bestell- und Vertragsbestätigung. Kann die Zahlung nicht erfolgreich erfasst werden, kommt kein Vertrag zustande.
Automatisierte Bestellungen können vom Anbieter abgelehnt oder nach den gesetzlichen Vorschriften angefochten werden, wenn Preis, Produkt oder Verfügbarkeit aufgrund eines offensichtlichen technischen Fehlers unrichtig dargestellt wurden und der Kunde den Fehler erkannte oder erkennen musste.
§ 5 Preise, Zahlung und Rechnung
Maßgeblich ist der unmittelbar vor Abgabe der Bestellung im Checkout ausgewiesene Gesamtpreis. Für im Inland steuerpflichtige Umsätze werden Nettobetrag, Umsatzsteuersatz, Umsatzsteuerbetrag und Bruttogesamtbetrag klar ausgewiesen. Bei grenzüberschreitenden Umsätzen richtet sich die umsatzsteuerliche Behandlung nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
Die Zahlung ist mit Vertragsschluss fällig und wird über PayPal abgewickelt. Für das Verhältnis zwischen Kunde und PayPal gelten ergänzend die Bedingungen von PayPal. PayPal wird dadurch nicht Vertragspartner der Softwareüberlassung.
Der Kunde stellt vollständige und zutreffende Rechnungsdaten bereit. Bei innergemeinschaftlichen B2B-Umsätzen hat er eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
Der Anbieter übermittelt die Rechnung elektronisch an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse oder stellt sie elektronisch zum Abruf bereit. Der Kunde stimmt dieser elektronischen Übermittlung zu.
Wird eine Zahlung nachträglich zurückgebucht oder angefochten, obwohl die Forderung des Anbieters fortbesteht, bleibt der Kunde zur Zahlung verpflichtet. Der Anbieter kann nach erfolgloser angemessener Zahlungsfrist vom Vertrag zurücktreten oder ihn aus wichtigem Grund kündigen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 6 Elektronische Bereitstellung
Nach Vertragsschluss und erfolgreicher Zahlung stellt der Anbieter dem Kunden die Software als Download, einen Lizenzschlüssel sowie die für die Installation vorgesehenen Unterlagen elektronisch bereit. Die Bereitstellung erfolgt über die Bestätigungsseite, einen zeitlich begrenzten Downloadlink, per E-Mail oder durch eine Kombination dieser Wege.
Der Kunde ist verpflichtet, eine funktionsfähige E-Mail-Adresse anzugeben, deren Posteingang und Spam-Ordner zu kontrollieren und die bereitgestellten Dateien zeitnah herunterzuladen und zu sichern. Er informiert den Anbieter unverzüglich, wenn die Bereitstellung nicht innerhalb angemessener Zeit erfolgt.
Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
§ 7 Einräumung von Nutzungsrechten
Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches und vorbehaltlich § 11 nicht übertragbares Recht, die bei Vertragsschluss bereitgestellte Softwareversion zeitlich unbefristet im vereinbarten Umfang zu nutzen. "Lifetime" oder "dauerhaft" bezeichnet ausschließlich die zeitlich unbefristete Lizenz an dieser Softwareversion und nicht die Lebenszeit einer Person, die unbegrenzte Verfügbarkeit technischer Infrastruktur oder einen unbegrenzten Anspruch auf Updates, Support oder Weiterentwicklung.
Soweit in Produktbeschreibung oder Bestellbestätigung nichts anderes bestimmt ist, gilt die Lizenz für eine rechtlich selbständige Organisation, eine produktive Installation sowie eine zusätzliche interne Testinstallation. Die Nutzung beliebig vieler Umfragen, Antworten, Endgeräte und Standorte ist innerhalb dieser einen produktiven Installation zulässig.
Beschäftigte, freie Mitarbeiter und sonstige Hilfspersonen des Kunden dürfen die Software für interne Zwecke des Lizenznehmers nutzen, soweit sie zur Vertraulichkeit und Einhaltung dieser Bedingungen verpflichtet sind. Befragungsteilnehmer dürfen die vom Kunden bereitgestellten Befragungsoberflächen bestimmungsgemäß verwenden.
Der Betrieb für rechtlich selbständige Dritte, insbesondere als Hosting-, Software-as-a-Service-, Managed-Service- oder Agenturleistung, bedarf einer ausdrücklich dafür vorgesehenen Lizenz.
§ 8 Zulässige Vervielfältigungen und gesetzliche Nutzungsbefugnisse
Der Kunde darf die Vervielfältigungen herstellen, die für Installation, Laden, Anzeigen, Ablauf, Übertragung, Speicherung und bestimmungsgemäße Nutzung im vereinbarten Umfang erforderlich sind.
Der Kunde darf eine angemessene Anzahl von Sicherungskopien erstellen, soweit dies zur Sicherung der künftigen Nutzung erforderlich ist. Sicherungskopien sind vor unbefugtem Zugriff zu schützen und dürfen nicht parallel produktiv eingesetzt werden.
Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere zum Beobachten, Untersuchen oder Testen des Programms, zur Fehlerberichtigung und zur Herstellung der Interoperabilität, bleiben unberührt.
§ 9 Nutzungsbeschränkungen
Außerhalb des vereinbarten oder gesetzlich zwingend erlaubten Umfangs ist es dem Kunden insbesondere untersagt:
- die Software oder den Lizenzschlüssel zu vermieten, zu verleihen, unterzulizenzieren, öffentlich zugänglich zu machen oder Dritten dauerhaft zu überlassen;
- technische Schutz-, Lizenz- oder Aktivierungsmechanismen zu umgehen, zu manipulieren oder zu entfernen;
- Urheber-, Marken-, Versions- oder sonstige Schutzvermerke zu entfernen oder zu verändern;
- die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder Teile davon zu verwerten, soweit dies nicht für die bestimmungsgemäße Nutzung erforderlich oder zwingend gesetzlich zulässig ist;
- die Software oder daraus abgeleitete Kopien außerhalb einer nach § 11 zulässigen vollständigen Übertragung weiterzuverkaufen oder zu verbreiten.
§ 10 Lizenzaktivierung und Serverwechsel
Die Nutzung kann eine einmalige oder anlassbezogene Online-Aktivierung erfordern. Art, Umfang, Zweck und Speicherdauer der hierbei verarbeiteten Daten werden in der Datenschutzerklärung beschrieben.
Bei einem Server-, Domain- oder Installationswechsel darf der Kunde die Lizenz auf die neue Umgebung übertragen, wenn die bisherige produktive Installation deaktiviert oder gelöscht wird und zu keinem Zeitpunkt mehr produktive Installationen betrieben werden als lizenziert. Technisch erforderliche Reaktivierungen erfolgen über die bereitgestellte Selbstverwaltung oder auf begründete Anfrage.
Stellt der Anbieter einen für die Nutzung unbefristeter Lizenzen erforderlichen Aktivierungsdienst dauerhaft ein, wird er für ordnungsgemäß erworbene und bezahlte Lizenzen ein zumutbares technisches Verfahren bereitstellen, das die weitere Nutzung der lizenzierten Softwareversion ermöglicht, sofern dem keine zwingenden rechtlichen oder sicherheitsbezogenen Gründe entgegenstehen.
§ 11 Übertragung einer Dauerlizenz
Soweit das Verbreitungsrecht an einer zeitlich unbefristet überlassenen Programmkopie gesetzlich erschöpft ist, darf der Kunde seine Lizenz zusammen mit der Programmkopie vollständig auf einen Dritten übertragen. Voraussetzung ist, dass er dem Erwerber die für die Lizenz maßgeblichen Unterlagen und den Lizenzschlüssel übergibt und sämtliche eigenen Programmkopien, Installationen und Sicherungskopien löscht oder dauerhaft unbrauchbar macht.
Eine Aufspaltung der Lizenz, die isolierte Übertragung einzelner Nutzungsplätze, Installationen oder sonstiger Teilrechte sowie die Weiternutzung durch den bisherigen Lizenznehmer sind unzulässig. Auf Verlangen weist der bisherige Lizenznehmer die vollständige Übertragung und Löschung nach.
Nicht vollständig bezahlte, zeitlich begrenzte, personengebundene oder ausdrücklich nicht auf Dauer überlassene Nutzungsrechte sind nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters übertragbar. Zwingende gesetzliche Übertragungsrechte bleiben unberührt.
§ 12 Rechteinhaberschaft und Drittkomponenten
Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte an Quesvanta, der Dokumentation, Kennzeichen und sonstigen Bestandteilen verbleiben beim Anbieter beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.
Für mitgelieferte freie oder quelloffene Software sowie sonstige Drittkomponenten gelten vorrangig die jeweiligen Lizenzbedingungen und Rechtehinweise, soweit sie für die betreffende Komponente abweichende Rechte oder Pflichten vorsehen. Der Kunde darf entsprechende Hinweise nicht entfernen.
§ 13 Kundendaten, Inhalte und Datenschutz
Der Kunde entscheidet als Betreiber der selbst gehosteten Installation über Zwecke und Mittel der Verarbeitung der von ihm erhobenen Befragungs-, Beschäftigten-, Patienten-, Kunden- oder sonstigen personenbezogenen Daten. Er ist für Rechtsgrundlagen, Informationspflichten, Löschkonzepte, Betroffenenrechte, Zugriffsberechtigungen, Datensicherheit und gegebenenfalls erforderliche Datenschutz-Folgenabschätzungen verantwortlich.
Der Kunde darf die Software nicht für rechtswidrige Inhalte oder Verarbeitungen einsetzen. Er stellt sicher, dass Texte, Bilder, Marken und sonstige Inhalte, die er verwendet, keine Rechte Dritter verletzen.
Der Anbieter erhält durch die bloße Softwareüberlassung keinen Zugriff auf die in der selbst gehosteten Installation gespeicherten Befragungsdaten. Soll der Anbieter im Rahmen von Hosting, Fernwartung oder Support personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen erforderlichen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
Die Verarbeitung von Bestell-, Zahlungs-, Rechnungs-, Lizenz- und Aktivierungsdaten durch den Anbieter richtet sich nach der jeweils bei Datenerhebung bereitgestellten Datenschutzerklärung.
§ 14 Updates, Cybersicherheit und Support
Die Dauerlizenz berechtigt zur unbefristeten Nutzung der erworbenen Softwareversion. Neue Hauptversionen, zusätzliche Funktionen, Installation, individuelle Unterstützung, Wartung oder sonstige Supportleistungen sind nur enthalten, wenn dies in der Produktbeschreibung oder einer gesonderten Vereinbarung ausdrücklich angegeben ist.
Der Anbieter stellt für die dem Kunden bereitgestellte Softwareversion ab ihrer erstmaligen Bereitstellung an diesen Kunden für mindestens fünf Jahre Sicherheitsaktualisierungen zur Verfügung, die zur Behebung bekannt gewordener, für die bestimmungsgemäße Nutzung relevanter Schwachstellen erforderlich sind. Soweit zwingendes Recht einen längeren Unterstützungszeitraum oder weitergehende Pflichten verlangt, gilt das zwingende Recht. Das konkrete Ende des Unterstützungszeitraums wird in der Produktbeschreibung oder Bestellbestätigung ausgewiesen.
Sicherheitsaktualisierungen werden über einen vom Anbieter bestimmten elektronischen Weg bereitgestellt. Der Kunde ist für regelmäßige Datensicherungen, die Beachtung von Sicherheitshinweisen und die zeitnahe Installation bereitgestellter Sicherheitsaktualisierungen verantwortlich. Nachteile, die nachweislich auf der unterlassenen Installation einer zumutbaren und ordnungsgemäß bereitgestellten Sicherheitsaktualisierung oder auf einer nicht unterstützten Systemumgebung beruhen, hat der Anbieter nicht zu vertreten.
Nach Ablauf des Unterstützungszeitraums darf der Kunde die erworbene Version grundsätzlich weiter nutzen. Der Anbieter schuldet danach keine weiteren Sicherheitsaktualisierungen, sofern nicht zwingendes Recht oder eine gesonderte Vereinbarung etwas anderes bestimmt. Der Kunde trägt das mit dem weiteren Betrieb einer nicht mehr unterstützten Version verbundene Risiko.
Zwingende Pflichten zur Produkt- und Cybersicherheit, zur Behandlung von Schwachstellen, zur Meldung von Sicherheitsvorfällen und zur Information der Nutzer bleiben unberührt.
§ 15 Mängelrechte
Für Mängel der Software gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen Bedingungen keine wirksame abweichende Regelung getroffen wird. Als vereinbarte Beschaffenheit gelten insbesondere die bei Vertragsschluss einbezogene Produktbeschreibung, dokumentierte Funktionen, ausdrücklich angegebene Kompatibilitäten und Systemvoraussetzungen. Eine Garantie wird nur übernommen, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet ist. Die gesetzliche Bedeutung öffentlicher Äußerungen und Werbeangaben bleibt unberührt.
Der Kunde beschreibt einen Mangel nachvollziehbar und stellt die zur Reproduktion erforderlichen, datenschutzrechtlich zulässigen Informationen zur Verfügung. Er gewährt dem Anbieter eine angemessene Gelegenheit zur Nacherfüllung. Eine Nacherfüllung kann, soweit für den Kunden zumutbar, insbesondere durch Fehlerkorrektur, Aktualisierung, Ersatzlieferung oder eine gleichwertige Umgehungslösung erfolgen.
Soweit § 377 HGB anwendbar ist, bleiben die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten unberührt.
Mängelansprüche bestehen nicht, soweit der Mangel nachweislich auf einer vom Kunden oder einem Dritten vorgenommenen Änderung, einer nicht unterstützten Systemumgebung, fehlerhafter Installation, zweckwidriger Nutzung oder der Nichtinstallation erforderlicher Aktualisierungen beruht. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass der Umstand für den Mangel nicht ursächlich war.
§ 16 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in allen sonstigen Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden darf.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Bei einem vom Anbieter leicht fahrlässig verursachten Datenverlust ist die Haftung auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und dem Risiko angemessener Datensicherung für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Die unbeschränkten Haftungstatbestände des ersten Absatzes bleiben unberührt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 17 Vertragsdauer und Beendigung
Das Nutzungsrecht an einer vollständig bezahlten Dauerlizenz wird zeitlich unbefristet eingeräumt. Ein ordentliches Kündigungsrecht des Anbieters hinsichtlich dieses Nutzungsrechts besteht nicht.
Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Beruht der wichtige Grund auf einer behebbaren Pflichtverletzung, ist die Kündigung grundsätzlich erst nach erfolgloser Abmahnung und Ablauf einer angemessenen Abhilfefrist zulässig. Eine Fristsetzung ist entbehrlich, wenn sie gesetzlich nicht erforderlich oder unter Berücksichtigung aller Umstände unzumutbar ist, insbesondere bei vorsätzlicher unbefugter Verbreitung der Software oder Manipulation von Lizenzmechanismen.
Nach einer wirksamen Beendigung des Nutzungsrechts stellt der Kunde die Nutzung ein und löscht alle Programmkopien einschließlich Sicherungskopien, soweit er nicht aufgrund zwingenden Rechts zur weiteren Nutzung berechtigt ist. Auf Verlangen bestätigt er die Löschung in Textform.
§ 18 Änderungen der Bedingungen
Für den einzelnen Vertrag gilt die bei Abgabe der Bestellung einbezogene Fassung dieser Bedingungen. Eine spätere Veröffentlichung geänderter Bedingungen verändert bestehende Verträge nicht ohne eine entsprechende Vereinbarung mit dem Kunden. Zwingende gesetzliche Änderungen und individuell vereinbarte Anpassungen bleiben unberührt.
§ 19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende gesetzliche Vorschriften, die ungeachtet dieser Rechtswahl anzuwenden sind, bleiben unberührt.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Sitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt. Der Anbieter bleibt berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Vertragssprache ist Deutsch.
§ 20 Schlussbestimmungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen sollen in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen, soweit nicht eine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen bleiben formfrei wirksam, soweit das Gesetz keine Form verlangt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.